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Некои извадоци од нашата досегашна работа
Големите работи не се прават преку импулси,
туку преку серија на мали нешта, собрани заедно.
Задача
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Задача
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Präambel
Der Vertrag kommt mit der Morgenstern dooel, Josif Josifovski Sveshtarot 9, 2400 Strumica, (nachfolgend „Morgenstern“ genannt) zustande. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen Morgenstern und dem jeweiligen Auftraggeber und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt.
1. Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
(1) Angebote von Morgenstern sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von Morgenstern zustande.
(2) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter das Angebot, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. Fax) oder die Übermittlung per Telefon oder durch Bezahlung des (auch teilweisen) Rechnungsbetrags rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt Morgenstern insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an Morgenstern ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch Morgenstern, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt Morgenstern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von Morgenstern bleiben unberührt. Soweit es für die Erbringung der von Morgenstern geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber Morgenstern das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers sowie für die Durchführung der von Morgenstern geschuldeten Leistungen ggf. erforderliche Materialien ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt Morgenstern im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
(3) Der Auftrag ist angenommen, wenn Morgenstern ihn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zurückweist.
2. Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch Morgenstern angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter Berücksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschreibungen der von Morgenstern angebotenen Leistungen:
2.1 Homepages, Apps, Mobile Webseiten
(1) Morgenstern stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang für Homepages und für mobile Webseiten und Apps ist unter www.morgenstern.marketing oder im angenommenen, konkreten Auftrag beschrieben und nur wie dort dargestellt zu beziehen. Morgenstern räumt dem Auftraggeber für die Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten zugänglich zu machen.
(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbestandteils durch Morgenstern. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.
(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.
(4) Morgenstern vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als SecondLevel-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls Morgenstern dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer SecondLevelDomain zur Verfügung stellt.
(5) Morgenstern betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftraggeber über Morgenstern angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.
(6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Software verpflichtet, sofern die Software im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.
(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Morgenstern berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt worden ist.
(8) Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines Domainnamens über einen anderen Anbieter wünschen, wird Morgenstern hierzu unverzüglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftraggeber gegenüber Morgenstern bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat.
(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von Morgenstern steht Morgenstern an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist Morgenstern nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt Morgenstern dem Auftraggeber zu bestimmten Produkten E-Mail-Accounts zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
(11) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware und Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der Internetpräsenz oder Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie die Morgenstern Leistungen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog. „Spamming/MailBombing“);
b) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von Werbe-E-Mails ausgegangen werden;
c) das Fälschen von Mail oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code;
d) die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter.
Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch Morgenstern findet nicht statt.
(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. Morgenstern übernimmt keine Verantwortlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.
2.2 Suchmaschinenmarketing
(1) Morgenstern wird für den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z.B. Google oder Bing) ein Werbekonto einrichten, welches von Morgenstern verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Morgenstern zustande.
(2) Der Auftraggeber akzeptiert hierzu ebenfalls die Nutzungsbedingungen der verwendeten Internetsuchdienste. Bei Beauftragung von Google Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://payments.google.com/u/0/paymentsinfofinder abzurufen sind. Bei Beauftragung von Bing Ads gelten die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die unter https://advertise.bingads.microsoft.com/en-us/resources/policies/microsoft-bing-ads-agreement abzurufen sind.
(3) Morgenstern wird auf diesem Werbekonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdienste für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.
(4) Morgenstern wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(5) Morgenstern wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(6) Morgenstern kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(7) Morgenstern wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend passende Keywords“ wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers für relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch die Internetsuchdienste bestimmt. Morgenstern übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
(8) Der Auftraggeber kann jederzeit über eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwerbung. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von Morgenstern auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
(9) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wird, überträgt Morgenstern das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate fortgeführt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht.
2.3 Facebook-Anzeigen, Facebook-Profile
(1) Morgenstern wird für den Auftraggeber beim Internetdienst Facebook in einem Morgenstern eigenen Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Morgenstern zustande.
(2) Morgenstern wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(3) Morgenstern wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.
(4) Morgenstern kann bei Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(5) Morgenstern wird dem Auftraggeber im Falle von Facebook-Profilseiten Zugriffsrechte zur Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die Pflege von Inhalten verantwortlich.
2.4 Videos und Fotos
(1) Morgenstern produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von Morgenstern beauftragten Dienstleister, für den Auftraggeber Imagefilme und Fotos zur Einbindung in Online-Verzeichnismedien und anderen Internetpräsenzen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Morgenstern zustande.
(2) Morgenstern stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des produzierten Videos bzw. Fotos per E-Mail zur Verfügung.
(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für Morgenstern einzuholen.
(5) Änderungen der fertig gestellten Videos bzw. Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
2.5 Google Street View
(1) Morgenstern produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von Morgenstern beauftragten Dienstleister, virtuelle Touren, die die Geschäftsräume des Auftraggebers zeigen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Morgenstern zustande.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, für Morgenstern einzuholen.
(4) Änderungen des fertig gestellten Google Street Views nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
2.6 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) Morgenstern optimiert die mit dem Auftraggeber abgestimmten Suchbegriffe in der betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel, die Webseite des Auftraggebers professionell zu vermarkten.
(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters.
(3) Morgenstern übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung der Webseite des Auftraggebers durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung der Webseite in den Suchergebnissen.
Dies gilt ebenfalls für eine Löschung der Webseite aus den Ergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.
3. Zurückweisung des Auftrags durch Morgenstern, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche und Wettbewerb
(1) Morgenstern behält sich vor, auch angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen von Morgenstern verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von Erfüllungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Morgenstern ist darüber hinaus berechtigt, Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu sperren. Morgenstern wird den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber bleibt Morgenstern gegenüber vergütungspflichtig.
(2) Ist es dem Auftraggeber aus nicht von Morgenstern zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies Morgenstern von seiner diesbezüglichen Leistungspflicht frei.
(3) Der Auftraggeber stellt Morgenstern auf Anfrage alle für die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Fotos o.ä. zu Verfügung. Morgenstern ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Vornahme der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass Morgenstern den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.
(4) Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an Morgenstern zu richten.
4. Kündigung/ Stornierung des Auftraggebers, Kündigung/ Stornierung von Morgenstern, Terminausfallgebühren
(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so gilt mit Hinblick auf den Zahlungsanspruch von Morgenstern Folgendes:
1. Für alle vereinbarten Leistungen, mit Ausnahme von Google Ads, Suchmaschinenoptimierung und Facebook-Anzeigen/ Facebook-Profile hat der Auftraggeber folgende Vergütung an Morgenstern zu zahlen,
a. bei Kündigung binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergütung;
b. bei Kündigung nach 7 Tagen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
c. nach Beginn der Arbeiten durch Morgenstern, aber vor Abschluss (Gestaltungsphase): 70 % der vereinbarten Vergütung;
d. nach Abschluss der Arbeiten (Abschluss der Gestaltungsphase): 100 % der vereinbarten Vergütung.
2. Soweit der Vertrag Google AdWords, eine Suchmaschinenoptimierung oder ein Facebook-Anzeigen/ Facebook-Profile umfasst, hat der Auftraggeber folgende Vergütung an Morgenstern zu zahlen,
a. Bei Kündigung binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergütung;
b. Bei Kündigung nach 7 Tagen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergütung;
c. Nach Start der Kampagne 40 % und entstandenen Mediakosten.
In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen von Morgenstern anzurechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
(2) Ist der Auftraggeber der Aufforderung von Morgenstern zur Mitwirkung, insbesondere über die Zurverfügungstellung von Informationen, die für die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergütungsanspruch von Morgenstern gilt Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(3) Fällt ein zwischen dem Auftraggeber und Morgenstern vereinbarter Besuchstermin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aus, ist Morgenstern berechtigt, Terminausfallgebühren wie folgt zu berechnen:
a) Videos, Fotos, Fotopaket, Google Street View:
b) Homepage, App mit Vor Ort-Gestaltung:
5. Korrekturabzüge
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzüge oder Abdrucke. Sofern Morgenstern einen Korrekturabzug übersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist an Morgenstern zurückzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
6. Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Nutzungen der Leistungen von Morgenstern erfolgt zu den jeweils vereinbarten Preisen.
(2) Der Auftraggeber und Morgenstern sind sich darüber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die Zur-Verfügungstellung der Leistung durch Morgenstern erfolgt. Soweit Morgenstern dem Auftraggeber die Zur-Verfügungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
(3) Morgenstern stellt dem Kunden über die vertraglich vereinbarten Leistungen eine Rechnung, oder bei Teilzahlungen mehrere Teil-Rechnungen aus. Rechnungen von Morgenstern sind sofort und ohne Abzug fällig.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20. Darüber hinaus behält sich Morgenstern das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
(5) Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die gesamte Forderung auf einmal fällig. Darüber hinaus ist Morgenstern berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch Morgenstern bleibt vorbehalten.
6) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von Morgenstern ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Laufzeit, Abonnement („Abo“) und Kündigung
(1) Der zwischen Morgenstern und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags („Abo“) vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. Morgenstern ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
8. Haftung
(1) Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberührt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Morgenstern auf das 1-fache der Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden auf Grund von Datenverlusten oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch Dritte z.B. in Form von Hackerangriffen, oder die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können, ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten. Erklärungen Dritter aus der Sphäre des Auftraggebers hat dieser gegen sich geltend zu lassen.
9. Gewährleistung
Morgenstern ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
Morgenstern übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der von Morgenstern geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10. Passwörter
(1) Im Rahmen der von Morgenstern erbrachten Dienstleistungen kann dem Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein Kennwort von Morgenstern gegeben werden, oder der Auftraggeber vergibt an sich selbst als Zugriffsberechtigung eine Benutzerkennung und ein Kennwort.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
(3) Der Auftraggeber wird Morgenstern unverzüglich darüber informieren, wenn er Kenntnis davon erhält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt sind bzw. eine missbräuchliche Nutzung festgestellt worden ist und diese ändern.
(4) Für alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich oder haftbar. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Homepage-Bereich, wenn der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person Änderungen vornimmt, die wirtschaftliche oder rechtliche Folgen haben. Eine Gewährleistung oder Haftung von Morgenstern besteht insoweit nicht.
11. Änderung der AGB
Morgenstern ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende E-Mail-Adresse übersandt. Widerspricht der Auftragnehmer den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. Morgenstern wird den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Fall des Widerspruches ist Morgenstern berechtigt, die zwischen Morgenstern und dem Auftraggeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen.
12. Kooperationspartner, Datenspeicherung, Übertragung an Dritte, Agenturen
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Werbung auch in andere Verzeichnisse und soziale Netzwerke übernommen wird. Morgenstern haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge.
(2) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
(3) Morgenstern ist befugt, den Vertrag als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine Zustimmung.
(4) Soweit der Auftrag über eine Agentur abgewickelt wird, haftet die Agentur für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Eine Agenturvergütung für andere Agenturen setzt voraus, dass Morgenstern die Texte der Eintragungen und technisch wiedergabefähige Vorlagen liefert und den Auftrag im eigenen Namen erteilt. Die von Morgenstern gewährte Mittlervergütung (Provision) darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Morgenstern muss für jeden seiner Auftraggeber einen gesonderten Auftrag erteilen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Informationen bereitstellen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand; anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Strumica, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(2) Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Strumica vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Nord Mazedonien hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Nord Mazedoniens hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Nord Mazedonien unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG
Morgenstern nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes teil. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.
Morgenstern dooel
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